Karl Leopold Joseph Franz Marcellin von Österreich und König von Böhmen und als Ferindand V. ab 1830 auch König von Ungarn und Kroatien aus dem Hause Habsburg-Lothringen, genannt: der Gütige (* April 1793 in Wien; † 29. Juni 1875 in Prag) verlieh 1837 zum letzten Mal Höch als Lehen. 1869 wurde Höch allodialisiert, d.h. es ging in den uneingeschränkten Besitz der Grafen von Plaz über.
Wir Ferdinand der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem, Erzherzog von Österreich, Großherzog von Toskana, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steiermark, Kärnthen und Krain, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, und Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg, von Tirol, von Kyburg, Görz und Gradisca, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Niederlausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.; Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark.
Bekennen, dass vor Uns gekommen ist der Herr Maria Leopold Graf von Platz, und Uns gebeten hat, dass wir ihm die hernach beschriebenen Stücke, welche von dem ehemaligen Erzstift Salzburg, und nun Uns, Kaiser von Österreich zu Lehen rühmen, wegen des bei Unserem Regierungsantritt erlassenen Vasallenverrufes vom 8. Juni 1835 und wegen des durch den am 15. Februar 1834 erfolgten Tod seines Vaters, des Herrn Hieronimus Grafen von Platz eingetretenen Erbenfalles zu verleihen allergnädigst geruhen möchten.
Nachdem Wir nun aus den Uns vorgelegten Dokumente die Überzeugung geschöpft haben, dass dieses Lehen vermöge des jüngsten Lehenbriefes vom 19. Februar 1830 an den Herrn Hieronimus Grafen von Platz, und von diesem durch sein Ableben und die Aufsandung von drei Geschwistern des Bittstellens rechtmäßig an letzteren gekommen sind, so haben Wir keinen Anstand genommen, dieser Bitte zu willfahren, und den Bittwerber, wie folgt zu investiren.
Wir verleihen daher dem Herrn Maria Leopold Grafen von Platz und seinen männlichen Erben die nachbenannten Stücke hiermit wissentlich und in Kraft dieses Briefes, was Wir mit Recht davon zu verleihen haben, also, dass er und seine männlichen Erben solche von Uns und Unseren Erben lehensweise innehaben, nutzen und genießen mögen, auch Uns und Unseren Erben damit getreu gehorchen und gewärtig sein sollen, wie Lehensleute ihrem Lehensherrn dass zu threu schuldig und pflichtig sind, und wie es Lehen – und Landesrecht ist, doch Uns und Jedermann an Unseren und seinen Rechten und Gerechtigkeiten unangegriffen und ohne Gefährde.
Übrigens sind die Stücke, Güter, Gilter und Zehente welche zu Lehen wieder verliehen werden folgende:
Im Pfleggerichtsbezirk Radstadt:
1.) ein Sitz und Hof, genannt Höch mit seinen Zugehörungen, und zwei Theile Zehent hierauf, als das Schloß Höch Nr.5 mit dem Oekonomiegebäuden, Obst- und Küchengarten, Feldern, zwei- und einmädigen Wiesen, Halten, Fischteichen, Alpen und Waldungen
2.) den Bach und das Fischwasser genannt Lützlens mit seinen Zuflüssen
3.) das Zulehen Kropf, als: ein Häusl, 3 Felder, 2 Wiesfleckl und eine Halt
4.) den halben Theil um der Taferne, Haus und Garten zu Reitdorf
5.) das Gut Kröpflehen am Aigenberg sämtliche in der Pfarre Altenmarkt
6.) ein Gut genannt Kleinscharmfeld oder Spächerhof, Pfarre Flachau
7.) den Eisenhof in der Zauch, Pfarre Altenmarkt
8.) ein Gut Großberg in Filzmoos, Pfarre Filzmoos
9.) das Gut Bruck auf der oberen Fritz
10.) das erste Viertl der Alpe Vorderkogel in der Zauch
11.) das 2. und 3. Viertl der Alpe Vorderkogl
12.) das 4. Viertl dieser Alpe
13.) das 1. und 2. Viertl der Alpe Hinterkogl in der Zauch
14.) das 3. Viertl der Alpe Hinterkogl
15.) das 4. Viertl dieser Alpe sämtliche in der Pfarre Altenmarkt
16.) die halbe Alpe Durchach
17.) die vordere halbe Alpe Durchach
18.) die Alpe Pröt sämtliche in der Pfarre Flachau
Im Pflegerichts- und Pfarrbezirk Golling:
19.) das Gut Mossegg bei Parbenhofen.
Im Pfleggerichts- und Pfarrbezirk St. Johann:
20.) das Gut Kogllehen
Im Pfleggerichtsbezirk Großarl:
21.) Das Gut Mordgrub in der Großarl
22.) das Gut Schittreit alldamit Pfarre Hüttschlag
Im Pfleggerichtsbezirk Goldegg:
23.) das Gut Harberg, Pfarre St. Veit, und
24.) das Gut Pfennwerthlehen in der Gennigau, Pfarre Wagrain
Zur Urkund dessen haben Wir diesen Lehensbrief von Unserer ob der ennsischen Landesregierung als Lehenstube für das Herzogthum Salzburg ausfertigen lassen.
Linz am einundzwanzigsten Mai Eintausendachthundertdreißig und sieben.
Ausgestellt und unterzeichnet wurde die Urkunde von Philipp Freiherr von Skrbensky.